Empfehlungen zu Versicherungen

Vorsorgen für den Fall der Fälle

Die richtigen Versicherungen für eine Langzeitreise zu finden ist nicht einfach. Keine Versicherung bietet einen 100%-igen Schutz! Jede Versicherung hat andere Versicherungsbedingungen, die für den einen positiv, für den anderen negativ sein können. Außerdem taucht die Frage auf, welche Versicherungen überhaupt notwendig sind und von welchen man getrost die Finger lassen kann.
 
Wir möchten hier eine kleine Hilfestellung zum Thema Versicherungen geben, da auch uns gerade bei dieser Frage die Haare zu Berge gestanden haben. Leider ändern sich die Bedingungen sehr schnell, so dass wir hier nur einen groben Abriss geben können.

 

Die gesetzlichen Krankenversicherungen:

Die gesetzlichen Krankenversicherungen gelten nur innerhalb einer maximalen Reisedauer von sechs Wochen im Kalenderjahr und gelten zudem nur in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zu diesen Staaten zählen alle Mitgliedsstaaten der EU und zusätzlich auch die Schweiz und andere osteuropäische Länder, die vermutlich in Zukunft der EU beitreten werden. Ein Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland besteht allerdings nur dann, wenn vor Beginn der Reise durch die Krankenkasse die entsprechende Krankenversicherungskarte EHIC ausgestellt worden ist.

Allerdings möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass der Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung nicht die optimale Wahl darstellt. Für außereuropäische Länder, und im Falle von Arbeitslosigkeit bzw. durch eine längerfristige Reise ins Ausland und damit verbundener Abmeldung beim Arbeitsamt besteht überhaupt kein gesetzlicher Versicherungsschutz mehr! Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung wird notwendig.

 

Die private Auslandsreisekrankenversicherung:

Der Versicherungsmarkt hält eine Vielzahl von privaten Auslandsreisekrankenversicherungen parat. Mal bestehen gleich ganze Paketleistungen mit zusätzlicher Haftpflicht-, Reiserücktritts-, Gepäck-, Unfall- und Flugausfallversicherung und mal werden auch getrennte Versicherungsleistungen angeboten. Hier trennt sich oft die Spreu vom Weizen!

Welche Versicherung die geeignete darstellt, muss individuell an den einzelnen Gegebenheiten herausgefunden werden.

Für einen Auslandsaufenthalt von einer maximalen Reisedauer von 42 bis 60 Tagen werden sogenannte Kurzzeitpolicen angeboten. Diese können auch für Familien abgeschlossen werden. Für Langzeitreisen kommen diese Versicherungen allerdings nicht infrage.

Sogenannte Jahres- oder Dauerpolicen gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten und einer maximalen Reisedauer von 42 bis 60 Tagen. Allerdings kann man bei dieser Art der Versicherung so oft im Jahr verreisen wie man möchte. Die Gesamtreisedauer pro Jahr darf aber 42 oder 60 Tage nicht überschreiten! Auch diese Versicherungsform kommt für Langzeitreisen nicht infrage.


Für einen längerfristigen Auslandsaufenthalt von mehr als 60 Tagen pro Jahr benötigt man eine Versicherung, die den nötigen Schutz auch für Langzeitreisen anbietet. Inzwischen ist der Markt der angebotenen Langzeitauslandsreisekrankenversicherungen so unüberschaubar geworden, dass ein unabhängiger Versicherungsmakler bald die beste Wahl zur individuellen Auswahl der geeigneten Versicherung darstellt.


Bei STATRAVEL wird z.B. ein Versicherungspaket angeboten, dass aus einem Basispaket oder einem Basis-Komfort-Paket besteht. Dabei kann die Versicherung an die Reisedauer vor Reiseantritt individuell angepasst werden. Es spielt also keine Rolle, ob man nur einen Monat oder bis zu drei Jahre verreisen möchte. Das Basispaket besteht aus einer Auslandsreisekrankenversicherung, Notfallversicherung, Reisehaftpflicht- und Unfallversicherung. Das Komfortpaket wird um eine Reisegepäckversicherung erweitert, die man sich allerdings getrost sparen kann!


Hinter dem gesamten Angebotspaket steckt die HanseMerkur Reiseversicherung AG. Für uns hätte der Basisschutz jeweils 468,- Euro pro Jahr gekostet. Allerdings haben wir nicht auf die Leistungen der angebotenen Versicherungen gesetzt, obwohl auch die HanseMerkur von unserem unabhängigen Versicherungsmakler empfohlen wurde. Allerdings bietet diese Versicherung nur ein komplettes Versicherungspaket an. Die Krankenversicherung kann nicht einzeln abgeschlossen werden. Bei einer bereits bestehenden Haft- und Unfallversicherung, die auch Schäden und Unfälle im Ausland abdeckt, macht dies wenig Sinn!

Warum haben wir uns nicht für eine Reisegepäckversicherung entschieden?

Reisegepäckversicherungen zeichnen sich in der Regel durch hohe Versicherungsbeiträge und im Verhältnis geringe Schadensersatzleistungen aus. Außerdem sind Reisegepäckversicherungen regelmäßig nicht sehr kulant in der Schadensabwicklung. Insgesamt ist somit der Nutzen einer solchen Versicherung mit Vorsicht zu betrachten und mit Bedacht gegen die Kosten einer solchen Versicherung abzuwägen. Elektronische Geräte wie z.B. Notebooks werden gar nicht als Reisegepäck mitversichert!

 

Mögliche Anbieter von Reisekrankenversicherungen:

 

ADAC - www.adac.de

(Versicherungsschutz bis zu 2 Jahren)

AXA Krankenversicherung - www.axa.de

Central Krankenversicherung - www.central.de (Unser Tipp!) 

DKV Deutsche Krankenversicherung - www.dkv.com

(Versicherungsschutz bis zu 3 Jahre) (Unser Tipp!)

Europäische Krankenversicherung - www.erv.de

(Versicherungsschutz bis zu 365 Tagen)

Hanse Merkur Reiseversicherung - www.hmrv.de

(Versicherungsschutz bis zu 5 Jahre)

 

Die Lücke im System ist nun geschlossen:

Vor unserer Reise taten sich einige Probleme mit der geplanten Rückkehr nach Deutschland auf. Das deutsche Sozialversicherungssytem war auf Rückkehrer in die alte Heimat bis dato offensichtlich nicht optimal eingestellt, denn trotz passender Krankenversicherung für die Zeit während der Reise bat sich dem "Versicherten" nach der will- oder unwillkürlichen Heimreise nach Deutschland eine Lücke auf. Für Krankheiten im Ausland kommt die private Reisekrankenversicherung auf. Was allerdings trat ein, wenn aufgrund von Krankheit ein Rückflug nach Deutschland notwendig wurde? Hier gingen die Fragen und Antworten weit auseinander. War man in Deutschland nicht gesetzlich krankenversichert, da man sein Arbeitsverhältnis gekündigt hatte und keine freiwillige Leistung in Deutschland für die gesetzliche Krankenversicherung zahlte, bestand das Problem des nicht vorhandenen Versicherungsschutzes, da ab Grenze Deutschland die private Reisekrankenversicherung keine Leistungen mehr erbrachte. Dieser Schutz war nur durch eine freiwillige Versicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, der aber mit mindestens 110,- Euro pro Monat veranschlagt werden musste!

Manche private Versicherer bieten einen Notfallschutz für Deutschland an, d.h. bei einer Reiseunterbrechung und einem akuten Notfall zahlt die private Versicherung die entstehenden Kosten. Was allerdings unter akuten Notfällen zu verstehen ist, wird von den Versicherungen verschwiegen. Hier hilft nur die persönliche Nachfrage bei der entsprechenden Versicherung. Eine Versicherung die diesen Schutz leistet ist die DKV Reiseversicherung.

Manchmal hört man auch von einer sogenannten Anwartschaft, die man monatlich bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung zahlen kann. Diese Anwartschaft soll garantieren, dass die gesetzliche Krankenversicherung die „Eintrittskarte" für den freiwilligen Versicherungsschutz offen hält. Was das allerdings bedeuten soll, konnte mir bisher kein Mitarbeiter meiner gesetzlichen Krankenversicherung erklären. Laut SGB ist jede Krankenversicherung dazu verpflichtet, Personen in ihre Versicherung aufzunehmen. Hier spielt es keine Rolle, ob man sich freiwillig oder durch ein bestehendes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchte!

Die gute Nachricht: Seit April 2007 sind die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichet, jedem Bürger einen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Steigt man aus seinem alten Leben auf Zeit aus, so wird auch der gesetzliche Versicherungsschutz mit Aufhebung des Arbeitsvertrages etc. ruhen, aber nicht aufgekündigt sein. Die alte gesetzliche Krankenversicherung ist also dazu verpflichet, den Bürger nach Rückkehr in die Heimat per sofortiger Wirkung einen Wiedereinstieg in den Versicherungsschutz zu gewähren.


Besteht nach der Reise Anspruch auf Arbeitslosengeld I, kommt man ohne Probleme wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung und braucht sich um den bestehenden Schutz vor Krankheit in Deutschland keine Sorgen zu machen. Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht dann, wenn man die Anwartschaftszeit erfüllt hat, arbeitslos ist und sich persönlich bei der Agentur arbeitslos gemeldet hat. Die Meldung muss rechtzeitig vor Reiseantritt erfolgen. Bei Kenntnis von eintretender Arbeitslosigkeit ist eine rechtzeitige Meldung von drei Monaten vor Eintritt notwendig! Die Anwartschaftszeit hat man erfüllt, wenn man in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit, der so genannten Rahmenfrist, mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden hat. Der Anspruch auf Leistungen erlischt, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Im Klartext bedeutet das, dass man bis max. 3 Jahre und 359 Tage verreisen könnte, um danach noch Anspruch auf Restleistungen von Arbeitslosengeld I geltend machen zu können.

Nachlesen kann man diese Regelungen im SGB 3 ab Paragraph 117.

 

Eine weitere Neuerung ist die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. Berechtigt sind neben Pflegepersonen und Selbständigen auch Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder assozierten Staaten ausüben. Es darf keine Entsendung vorliegen, da in diesem Fall das Beschäftigungsverhältnis weiterhin den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt. Die Regelung zur freiwilligen Weiterversicherung sind für den Personenkreis der Selbständigen und der Auslandsbeschäftigten vorerst bis zum 31.12.2010 befristet. Die Beiträge sind von den Versicherten allein zu tragen und belaufen sich auf monatlich 20,50 €. Als Arbeitslosengeld I wird ein fiktiver Anspruch angenommen, der sich derzeit zwischen 587,40 € bis 1.233,30 € monatlich bewegt. (angerechnet nach Qualifikation und OST/WEST) Die Anspruchsdauer bzw. die Anspruchsvoraussetzungen entsprechen im wesentlichen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. 

Nachlesen kann man die Regelungen im SGB 3 ab § 28.